Einwilligung zum Datenschutz
Die folgenden, im Behandlungsvertrag angegebenen personenbezogenen Daten, sind nur zum Zwecke der Durchführung des Behandlungsvertrags notwendig und werden auf Grundlage des § 134a SGB V erhoben:
Ihr Name, Anschrift
Geburtsdatum, Telefonnummer, Geburtsdatum Ihres Kindes,
E-Mail-Adresse,
Name Ihrer Krankenkasse, Kassennummer, Versichertennummer
Behandlungsdaten / Gesundheitsdaten
Wenn Sie mit den folgenden Nutzungszwecken einverstanden sind, bestätigen Sie das bitte mit Ihrer Unterschrift.
Sie sind gemäß Art 13 DS-GVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Vertragspartnerin um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.
Gemäß Art 13 DS-GVO können Sie jederzeit gegenüber der Vertragspartnerin die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Sie können nach Art 13 DS-GVO jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch oder per E-Mail an die Vertragspartnerin übermitteln.
Sie haben nach Art 13 DS-GVO eine Beschwerderecht gegenüber der Aufsichtsbehörde. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das:
Referat 2 – Gesundheitswesen, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Promenade 18, 91522 Ansbach, Tel.: 0981-180093-123
Sie erklären sich damit einverstanden, dass die angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden, werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (30 Jahre) für Dokumentation und Abrechnung unwiderruflich gelöscht.