Einwilligung zum Datenschutz
Die folgenden, im Behandlungsvertrag angegebenen personenbezogenen Daten, sind nur zum Zwecke der Durchführung des Behandlungsvertrags notwendig und werden auf Grundlage des § 134a SGB V erhoben:
Ihr Name, Anschrift
Geburtsdatum, Telefonnummer, Geburtsdatum Ihres Kindes,
E-Mail-Adresse,
Name Ihrer Krankenkasse, Kassennummer, Versichertennummer
Behandlungsdaten / Gesundheitsdaten
Wenn Sie mit den folgenden Nutzungszwecken einverstanden sind, bestätigen Sie das bitte mit Ihrer Unterschrift.
Sie sind gemäß Art 13 DS-GVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Vertragspartnerin um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.
Gemäß Art 13 DS-GVO können Sie jederzeit gegenüber der Vertragspartnerin die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Sie können nach Art 13 DS-GVO jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch oder per E-Mail an die Vertragspartnerin übermitteln.
Sie haben nach Art 13 DS-GVO eine Beschwerderecht gegenüber der Aufsichtsbehörde. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das:
Referat 2 – Gesundheitswesen, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Promenade 18, 91522 Ansbach, Tel.: 0981-180093-123
Sie erklären sich damit einverstanden, dass die angegebenen Daten für die DSGVO-konforme Verarbeitung zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen verarbeitet werden dürfen. Sofern noch keine Dienstleistungen erbracht wurden, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden. Wenn bereits Dienstleistungen erbracht wurden, werden die Daten lediglich zum Nachweis der korrekten Abwicklung der bisherigen Tätigkeit (z.B.: Dokumentation der Hebammenleistung, Abrechnung der Hebammenleistung) verwendet. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf verarbeiteten Daten nicht berührt.
Ihre Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (30 Jahre) für Dokumentation und Abrechnung unwiderruflich gelöscht.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Grundsätzliches zur Abrechnung erbrachter Hebammen-Leistungen: Grundsätzlich sind Hebammenleistungen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen, sofern das gesetzlich vorgegebene Kontingent an Leistungen nicht überschritten wird bzw. ein Versicherungsverhältnis besteht. Darüber hat die Hebamme nur dann Kenntnisse, wenn sie alle Leistungen selbst erbracht hat. Daher ist von der Schwangeren / Wöchnerin (im folgenden Leistungsempfängerin, LE genannt) hier zu beachten, dass sie vor der ersten Kontaktaufnahme prüft, ob ein Anspruch auf Erstattung (noch) besteht.
Sollte kein Anspruch auf Erstattung von der Krankenkasse bestehen, erhebt die Hebamme den Anspruch gegenüber der LE in Form einer Privatrechnung. Dabei richtet sie sich nach der Hebammengebührenverordnung für Selbstzahler des Freistaat Bayerns. (Dies ist häufig bei der Inanspruchnahme mehrerer Hebammen gleichzeitig bzw. bei Stillberatung bei vorausgegangener Wochenbettbetreuung durch eine andere Hebamme der Fall).
Haftung: Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin (LE, Schwangere / Wöchnerin) sind privatrechtlicher Natur. Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt oder eine vertretende Kollegin hinzugezogen wird, entsteht zu diesen ein selbständiges Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen. Ebenso haftet sie nicht für die Leistungen der vertretenden Kollegin. Im Falle einer Vertretung durch eine Kollegin oder einer Weiterleitung an einen Arzt oder eine Klinik, wird der bisherige Behandlungsvertrag für diese Zeit nicht fortgesetzt. Weiterbehandelnde oder die vertretende Kollegin begründen einen eigenen Behandlungsvertrag. Die Abrechnung der erbrachten Leistung der Kollegin führt diese eigenständig mit der Krankenkasse durch.
Umfang der Leistungen: Die Leistungen erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband abgeschlossen wurde. Bei Selbstzahlerinnen richtet sich das Leistungsangebot nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird. Nicht Gegenstand der Leistungen sind die Leistungen der von der Hebamme hinzugezogenen Ärzte bzw. Krankentransporte. Leistungen hinzugezogener Ärzte oder Krankentransporte werden von diesen gesondert berechnet. Für vereinbarte Termine, die von der LE nicht eingehalten werden und die nicht spätestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, stellt die Hebamme der LE in Rechnung.
Wahlleistungen: Als Wahlleistungen können vereinbart werden:
Leistungen, die nicht Gegenstand des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V sind und über die keine Zusatzvereinbarung mit Einzelkassen abgeschlossen wurde, Seminare wie „Vorbereitung auf die Stillzeit“ und „Beikostseminare“ können vereinbart werden. Die Hebamme verpflichtet sich, die LE vor der Inanspruchnahme einer Wahlleistung über etwaige Kosten zu informieren.
Abrechnung des Entgelts, Datenschutz und Schweigepflicht: Bei der gesetzlich versicherten LE rechnet die Hebamme die Leistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse ab. Davon nicht umfasst sind die vereinbarten Wahlleistungen (s. o.). Für diese ist die LE als Selbstzahlerinnen zur Zahlung verpflichtet. LE, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden, legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die die Leistungen der Hebamme nach Nr. 3 dieser allgemeinen Vertragsbedingungen umfasst. Liegt diese Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommenen Leistungen nicht ab, ist die LE als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgelts für die Leistungen verpflichtet. Die LE ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen mit ihrer Krankenversicherung zu klären. Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen gemäß § 288 BGB sowie Mahngebühren in Höhe von pauschal 5,- Euro berechnet werden. Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen. Sofern die LE die Wahlleistungen mit der Hebamme vereinbart hat, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
Im Rahmen der Dienstleistungen werden personenbezogene Daten der LE, wie auch der (geborenen bzw. ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mailadresse, Kostenträger, Entbindungstermin usw.) gehören hierzu insbesondere, die für die Behandlung notwendigen Gesundheitsdaten. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Daten werden nur dann an Dritte (Kostenträger und Fa. MUC Vorhammer GmbH, externe Abrechnungsstelle) übermittelt, wenn die LE einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Weitere Daten werden zum Zwecke der Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung verwendet, mit der Einschränkung, dass die Privatsphäre der LE vor der Öffentlichkeit geschützt wird. Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes (DSGVO). Die LE wird darauf hingewiesen, dass
dem Zugang der Willenserklärung durch die Hebamme gelöscht. Die Hebamme wird den Widerruf an die oben genannten Dritten weiterleiten, die ihrerseits die Daten löschen.
Privatrechnungen: Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Die LE regelt deshalb eigenverantwortlich die Zahlungsmodalitäten ihrer Privatversicherung bezüglich der Hebammenhilfe.
Regelung der Erreichbarkeit:
Die Hebamme ist ausschließlich über die Festnetztelefonnummer: 089-745 93 81 anzurufen. Diesem Anschluss ist bei Nichtanwesenheit ein automatischer Anrufbeantworter zugeschaltet, welcher zeitnah abgehört wird.
Die Hebamme verpflichtet sich nicht zur 24 Stunden-Erreichbarkeit.
In dringenden Fällen, in denen die Hebamme nicht sofort erreicht werden kann, ist der betreuende Arzt bzw. das nächstliegende Krankenhaus zu informieren (Z. B. Klinikum Großhadern Tel.: 089-4400-0, Marchioninistr. 15, 81377 München oder die
Kinderklinik Dr. Hauner 4400-52811, Lindwurmstr. 4, 80337 München).
In Notfällen ist unter der Telefonnummer 112 der Notarzt zu informieren.
Arbeitszeit: Die Kernarbeitszeit ist Mo – Fr von 8:00–18:00 Uhr. Während intensiver Behandlung und Betreuung werden Termine bzw. Telefonate auch zu anderen Zeiten (Wochenende, Feiertage, Abendtermine) zwischen LE und Hebamme vereinbart.
Urlaub / Krankheit: Plant die Hebamme Erholungsurlaub bzw. ist wegen Fortbildung abwesend, teilt sie dieses der LE rechtzeitig mit. Es wird sich nachweislich bemüht, eine kollegiale Vertretung zu finden, kann jedoch nicht garantiert werden.
Terminverlegung: Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht bzw. verspätet wahrnehmen.
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme/Hebammenpraxis weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Die Hebamme/Hebammenpraxis hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.